Kern GmbH aktuell.
Robinsonliste
Einsam auf einer abgelegenen Insel leben wie einst die Romanfigur Robinson Crusoe – ohne Kontakt zur Außenwelt. Das wünschen sich viele Verbraucher, zumindest wenn es um unaufgeforderte Werbung geht. Bei Werbeblättchen und unpersonalisierten Werbebriefen genügt hierfür bereits ein einfacher Aufkleber auf dem Briefkasten, um von der Papierflut verschont zu bleiben. Der Hinweis "Bitte keine Werbung einwerfen" verhindert jedoch nicht, von Unternehmen persönlich angeschrieben zu werden. Um dem Wunsch nach Werbefreiheit dennoch nachkommen zu können, führt der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. seit 1971 eine sogenannte Robinsonliste für adressierte Werbebriefe.
Verbraucher können sich hier kostenlos mit verschiedenen Schreibweisen ihres Namens registrieren. Sie haben die Möglichkeit, einen Kontakt generell abzulehnen oder lediglich bestimmte Branchen auszuschließen, von denen Sie keine Werbung erhalten möchten ( z.B. Banken, Versicherungen oder Touristik). Ein Eintrag ist jeweils nur für fünf Jahre gültig, um die Aktualität der Liste zu gewährleisten. Die Robinsonliste beinhaltet derzeit über 850.000 Einträge von Werbeverweigerern.
Unternehmen, die die Robinsonliste nutzen, verpflichten sich, in keiner Form kommerziellen Kontakt mit registrierten Verbrauchern aufzunehmen. So gleicht die Kern GmbH bei Bedarf Adressdatenbanken für Direct-Mailing-Kampagnen mit der Robinsonliste ab und sortiert alle Kunden aus, die bei dem Unternehmen nicht Kunde sind und einer Kontaktaufnahme nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Dem Verbraucher wird Ärger über unerwünschte Werbebriefe erspart und dem werbenden Unternehmen der damit verbundene Image-Verlust. Ein direkter Vorteil der Robinsonliste ist die Einsparung beim Versandentgelt, da Werbeverweigerer im Zuge der Portooptimierung aussortiert und gar nicht erst angeschrieben werden. Streuverluste können damit ebenso weiter reduziert werden. Unternehmen können sich zudem mit dem Abgleich von gekauften oder gemieteten Adressdatenbeständen vor kostenpflichtigen Abmahnungen wegen unerlaubter Werbung (§§ 3 und 7 UWG) bewahren.
Für andere Direktmarketingkanäle existieren jeweils eigene Robinsonlisten. Seit 1996 führt der Interessensverband Deutsches Internet e.V. (I.D.I.) Listen für E-Mail-, Mobiltelefon-, Telefon- und Faxwerbung. Auch hier ist die Erstellung eines sog. Schutzkontos kostenlos, die Eintragungsdauer ist unbegrenzt.
Veröffentlicht: Dienstag, 09. August 2016